Corona-Virus & Automaten: Lebensmittel sind kein Übertragungsweg für Coronaviren

Corona-Virus & Automaten: Lebensmittel sind kein Übertragungsweg für Coronaviren in Bezug auch auf Getränkeautomaten, Snackautomaten, Verkaufsautomaten, Warenautomaten, Verpflegungsautomaten, Kaffeeautomaten (bei Verwendung von Einwegbechern und Einwegverpackungen)

„Von Automaten und Wasserspendern geht aus Sicht des BDV keine gesonderte Gefährdungslage aus. Dabei verweisen wir auf die aktuellen Informationen des Robert-Koch-Instituts, wonach es keine behördliche Vorgabe zur Abschaltung von Automaten und Wasserspender gibt. Die Dienstleister für die Automatenverpflegung sind Lebensmittel-Unternehmer und beschäftigen sich seit jeher mit dem Themen Personalhygiene und Infektionsschutzmaßnahmen am Automaten. Die Achtsamkeit im Hygiene-Management wird durch die Dienstleister aktuell auf die kritische Situation angepasst.

Weiterhin hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass bislang keine Fälle bekannt seien, bei denen es Infektionen durch Lebensmittel oder trockene Oberflächen von Gegenständen gegeben habe. Denkbar seien allenfalls sogenannte Schmierinfektionen, wenn Oberflächen kurz zuvor mit Viren kontaminiert worden seien. Dies sei aber wegen der geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination denkbar.

Konkret: Riskant wäre es, wenn ein Corona-infizierter Automatenbenutzer entweder auf den Produktwahlknopf hustet oder mit Husten-Auswurf an den Fingern den Produktwahlknopf drückt und kurz danach ein anderer Mitarbeiter den Automaten benutzt. Das Risiko ist in diesem Fall nicht automatenspezifisch; es wäre gleichermaßen vorhanden, wenn eine Türklinke oder ein Wasserhahn in der Firmentoilette derart kontaminiert würde.“

Ergänzend zur Presseinformation des Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) „Corona Virus – keine erhöhte Gefahr am Automaten“ hat der Lebensmittelverband eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese unterstreicht noch einmal, dass Lebensmittel kein Übertragungsweg für Coronaviren sind:

Hygienemaßnahmen der Lebensmittelbranche ausreichend – Lebensmittel sind kein Übertragungsweg für Coronaviren

Nach aktuellen Erkenntnissen der wissenschaftlichen Institutionen, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist es nicht belegt, dass SARS-CoV-2-kontaminierte Lebensmittel oder Verpackungen ein Infektionsrisiko und einen Übertragungsweg zur Ausbreitung von Covid-19 darstellen. Aus diesem Grund besteht auch laut Lebensmittelverband Deutschland keine Veranlassung, Lebensmittelverpackungen nach dem Einkauf zu desinfizieren.

Medienberichte, die Verbraucher:innen dazu anregen, mit Desinfektionsspray einkaufen zu gehen oder dieses zu Hause zu verwenden, sind unverantwortliche Panikmache in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin durch die Gesamtsituation verunsichert sind, so der Verband.

Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erklärt: „Der entscheidende Übertragungsweg der Coronaviren ist die Tröpfcheninfektion, bei der die Viren in infektiösen Mengen von infizierten Menschen durch Husten oder Niesen als Tröpfchen in die Luft abgegeben und anschließend von anderen Menschen eingeatmet werden und so in die Schleimhäute der oberen Atemwege gelangen. Übertragungen über Oberflächen, wie Einkaufswagen oder Lebensmittelverpackungen, die kurz zuvor mit Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person kontaminiert wurden, sind als Schmierinfektionen zwar theoretisch denkbar. Aber dann müsste man sich nach Kontakt mit diesen Oberflächen umgehend mit den Händen in den Mund oder in die Augen fassen, denn Coronaviren haben eine geringe Stabilität, wenn sie keinen lebenden Wirt haben. Dadurch dass infizierte Personen ja in Quarantäne sind, und weder beschäftigt werden, noch einkaufen dürfen, wird das theoretische Szenario eines solchen Übertragungswegs eher unwahrscheinlich. Das heißt im Klartext: Wer sich an die allgemeinen Hygieneregeln des Alltags hält, sich während des Einkaufens nicht ins Gesicht und schon gar nicht an den Mund fasst und sich zu Hause gründlich die Hände wäscht, hat einen ausreichenden Infektionsschutz“.

Lebensmittel, die nicht verpackt sind, wie Obst und Gemüse, sollten ohnehin generell vor dem Verzehr gewaschen bzw. geschält werden.

Der Lebensmittelverband Deutschland hat zudem aktuell eine Argumentationshilfe erstellt, die betroffene Lebensmittelunternehmen und die zuständigen Gesundheitsbehörden in einer einheitlichen Vorgehensweise hinsichtlich der Bewertung der Lebensmittelsicherheit in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterstützen soll. Das Papier „Eckpunkte zum Corona-Infektionsschutz – Hygiene bei Abgabe von Lebensmitteln in Bedienung, Selbstbedienung und Take-Away“ (https://www.lebensmittelverband.de/download/lmverband-eckpunktepapier-corona-infektionsschutz-hygiene) zeigt die für den Erhalt der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit notwendigen Rahmenbedingungen auf, ergänzt um den Blick auf Arbeits- und Kundenschutzmaßnahmen. Es wurde vom Lebensmittelverband in Kooperation mit den Fachverbänden der Branche entwickelt. Die Eckpunkte bieten auch aus Sicht der Lebensmittelüberwachungsbehörden das geeignete Instrumentarium, umder Verantwortung für Hygiene und Sicherheit der Lebensmittel nachzukommen, und fußen auf den vom BfR aufgestellten Grundsätzen zum Coronavirus-Geschehen.

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen".

Für Flavura Verkaufsautomaten, Warenautomaten, Verpflegungsautomaten, Eisautomaten, Foodautomaten, Snackautomaten und Getränkeautomaten sowie Kaffeeautomaten besteht somit ebenso keine erhöhte Gefahr bezüglich des Corona-Virus (bei Verwendung von Einwegbechern und Einwegverpackungen zum Beispiel am Kaffeeautomaten).

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