Corona, Automaten & Betriebskantine: Getränkeautomaten, Snackautomaten: Verkaufsautomaten, Warenautomaten, Verpflegungsautomaten, Kaffeeautomaten

Corona, Automaten & Betriebskantine:

Der aktuelle Lockdown wird wohl zunächst weiterlaufen. Es gelten die bereits vor Weihnachten verabschiedeten Maßnahmen. An einigen Stellen - für uns ist besonders die Betriebskantine relevant -  werden diese verschärft. Die Mitarbeiterverpflegung durch Automaten ist unter Einhaltung der Hygienevorschriften weitgehend weiter erlaubt.

Für Flavura Verkaufsautomaten, Warenautomaten, Verpflegungsautomaten, Eisautomaten, Foodautomaten, Snackautomaten und Getränkeautomaten sowie Kaffeeautomaten besteht keine erhöhte Gefahr bezüglich des Corona-Virus bei Verwendung von Einwegbechern und Einwegverpackungen.

Wir empfehlen, die Getränke und Snackprodukte in hygienisch vorteilhaften Einwegbechern und Einwegverpackungen ausgeben zu lassen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.